Menschenrechte

Menschenrechte

Die EU ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie gründet auf fundamentalen Werten. Demokratien beruhen auf den Menschenrechten. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet der Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit* begegnen. … gesellschaftliche Unterschiede dürfen nur im allgemeinen Nutzen begründet sein. Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das bedeutet, dass die Fähigkeit zu Empathie, Mitmenschlichkeit und Solidarität uns erst zu Menschen macht. Leider werden die Menschenrechte auch in der EU-Politik wie zum Beispiel beim Umgang mit Geflüchteten und Migrant*innen nicht eingehalten. Aber je mehr diese Normen und Werte mit der politischen Realität im Widerspruch stehen, umso mehr besteht die Gefahr, dass die Demokratie selbst gefährdet wird und somit letztlich die Freiheits- und Sozialrechte aller Bürger*innen. Daher ist auch der Schutz von Minderheiten so wichtig.