Der Kampf der iranischen Frauen – Ein Gastbeitrag von Katharina Schuler

„Keine Sonderrechte, sondern Menschenrechte“, forderte die sozialistisch-kommunistische Politikerin und Frauenrechtlerin Clara Zetkin 1910 während der Frauenkonferenz der Sozialistischen Internationale in Kopenhagen. Einhundert Frauen aus siebzehn Ländern stimmten dem Vorschlag der deutschen Delegation zu, einen Tag für den Kampf für Frauenrechte und für das Frauenwahlrecht zu etablieren. Der Frauenkongress forderte die gleichen Rechte wie Männer im Arbeitsleben, das Wahlrecht für Frauen und die politische Teilhabe. Im Rahmen des „Internationalen Frauenjahrs“ 1975 wurde das Datum, der 8. März, von den Vereinten Nationen zum „International Women’s Day“ erklärt. Dieser erinnert an einen heute längst vergessenen Streik russischer Frauen am 8. März 1917. Infolge des Ersten Weltkriegs brach im zaristischen Russland eine Hungersnot aus. Unter dem Motto „Für Brot und Frieden“ streikten Frauen des Petrograder Rüstungsunternehmens Putilow. Seit 1977 wird der Internationale Weltfrauentag weltweit zelebriert. Nur zwei Jahre später verloren die Frauen im Iran einen Großteil ihrer erkämpften Rechte – bis auf das Wahlrecht – wieder. In Erwartung eines besseren Lebens hatten viele Frauen die Revolution unterstützt. Chomeini versprach den Iraner*innen, was sie sich wünschten – angefangen von Autonomie für die Kurd*innen bis hin zu gratis Strom und Benzin. Revolutionsführer Ajatollah Chomeini setzte das moderne Familiengesetz, das die Gleichstellung von Frau und Mann garantierte, ab und setzte die Scharia ein. Das dort beinhaltete Ehe- und Familienrecht privilegiert die Männer, wohingegen die Frauen einen männlichen Vormund benötigen. Seither kämpfen fünf Generationen von Frauen um die Rückgewinnung und Ausweitung ihrer Rechte. Eine von ihnen ist die Menschenrechtsaktivistin Atena Daemi. Seit Oktober 2014 befand sie sich in Haft, da sie sich gegen die Todesstrafe im Iran und für die Bewahrung von Kinderrechten einsetzte. Der Grund ihrer Verhaftung war die Teilnahme an friedlichen Demonstrationen zur Unterstützung der Kinder von Kobane in Syrien. 86 Tage in Folge wurde Atena verhört und anschließend wegen angeblicher „Propaganda gegen das Regime“, „Beleidigung des Obersten Führers des Iran“ und „Blasphemie“ angeklagt, ehe sie am 21. Mai 2015 zu vierzehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Atena durfte die Haft nach einer Kautionszahlung wieder verlassen, nur um nach wenigen Monaten erneut inhaftiert zu werden. Immer wieder wehrte sie sich gegen die Haftbedingungen, sodass sie 2019 zu einer weiteren Haftstrafe wegen „Beleidigung des Höchsten Führers“ verurteilt wurde. In der Nacht des 11. Februar 2020, dem Jahrestag der Islamischen Revolution von 1979 im Iran, soll die Menschenrechtsaktivistin in Haft regierungsfeindliche Parolen gesungen haben, sodass sie zu zwei weiteren Jahren Gefängnis und 74 Peitschenhieben verurteilt wurde. International wuchs der Druck auf das Regime, sodass Atena Ende Januar 2022 aus der Haft entlassen wurde.

 

Text: Katharina Schuler, Wissenschaftliche Referentin im Deutschen Bundestag für den Bereich Arbeit und Soziales und Doktorandin der Medizingeschichte an der Heinrich-Heine-Universität mit dem Forschungsschwerpunkt Epidemiologie und Migration.